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Umweltverträglichkeitsprüfung

Fokuskeywort Umweltverträglichkeitsprüfung

Hilfe bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

Sie planen den Bau einer grossen Anlange in der Schweiz? Hierbei gilt es, wichtige Vorschriften einzuhalten, damit Ihrem Bau nichts im Weg steht. Insbesondere Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit die Umwelt belasten könnten, unterliegen strengen Vorschriften. So müssen Sie vor Beginn des Projekts allenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Die Anwälte von BAT unterstützen Sie hierbei gerne!

Was ist zu beachten?

In der Schweiz schreiben das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung für gewisse grosse Bauvorhaben 615-544-7466 , welche die Umwelt belastet könnten, vor, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss, bevor gebaut werden darf. Mit einer solchen Prüfung wird sichergestellt, dass eine derartige Anlage konform mit dem geltenden Umweltrecht ist und eine Umweltverträglichkeit gewährleistet wird. Sie erhalten eine Baubewilligung folglich nur, wenn das Vorhaben die Prüfung besteht.

Ein Umweltverträglichkeitsprüfung ist grundsätzlich nur für geplante Bauvorhaben vorgesehen, ist aber unter bestimmen Umständen auch bei Veränderungen bereits existierender Anlagen vorzunehmen. Die Prüfung ist kein selbständiges Verfahren, sondern Teil des ohnehin notwendigen Bewilligungsverfahrens für Bauvorhaben. Die Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts erfolgt zunächst durch die kantonale Umweltschutzfachstelle (oder durch das BAFU). Danach entscheidet die zuständige Behörde über das Bauprojekt (Baubewilligung), wobei die Umweltschutzfachstelle betr. Umweltverträglichkeit der geplanten Anlage einen entsprechenden Antrag stellt.

Als Bauherr müssen Sie dabei insbesondere im Vorhinein beachten, ob der Grund, auf dem Sie zu bauen planen, mit der Beschaffenheit Ihrer geplanten Anlage kompatibel ist. Dabei können sich viele baurechtliche und Umweltrechtliche Hindernisse in den Weg stellen, die etwa dann höher sind, wenn ein Landschaftsschutzgebiet beeinträchtigt werden könnte.

Was wir bieten?

Die Anwälte von Borghi Adler Tönz AG Rechtsanwälte sind allesamt Spezialisten im Baurecht. Wir begleiten Sie von Beginn der Planung Ihres Bauprojekts. Dabei helfen wir Ihnen bereits ein geeignetes Areal zu finden, was den Anforderungen Ihrer geplanten Anlage entspricht. Gerne prüfen wir in Frage kommende Flächen im Rahmen einer rechtlichen Due Dilligence (z.B. auch im Hinblick auf Altlasten).

Im Anschluss kümmern wir uns zusammen mit Ihnen um die Baubewilligung. Je nach Anlagentypus sind für die Genehmigung solch gross angelegter Anlagen auch unterschiedliche Behörden zuständig. Da kann der Überblick leicht verloren gehen. Unsere Anwälte sind jedoch auf Grund jahrelanger Erfahrung Experten im Verfahren betreffend Baubewilligungen, sodass wir auch Ihre Baugenehmigung samt der allenfalls notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung schnellstmöglich einholen.

Kontaktieren Sie uns jetzt hier!

+41 44 533 55 00

info@bat-law.ch

Am Schanzengraben 23, 8002 Zürich

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