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Nachbarschaftsrecht

Probleme im Nachbarschaftsrecht? Wir helfen Ihnen!

Sie sitzen morgens nichts ahnend am Frühstückstisch und plötzlich fällt Ihnen vor Schreck fast der Kaffee aus der Hand, weil sie vom ohrenbetäubenden ? Dieser erdreistet sich auch noch, auf dem Balkon zu grillieren und Sie mit Rauch zu belästigen? Oder auf der Baustelle auf dem Nachbargrundstück, wo ein neues Gebäude erstellt werden soll, wird am Sonntag gearbeitet ? Müssen Sie das einfach so erdulden? Das Nachbarschaftsrecht setzt klare Regeln, an welche sich Ihr Nachbar halten muss!

Wir wahren Ihre Interessen

Als Nachbar müssen Sie sogenannte negative Emissionen verschiedenster Art nicht einfach so hinnehmen. Dies besagt in der Schweiz sowohl das Nachbarrecht auf Bundesebene als auch das Recht auf kantonaler Ebene. Zudem spielen auch das öffentliche Baurecht und das Umweltrecht eine Rolle. Angefangen bei Bäumen und Sträuchern Ihres Nachbarn, die Sie stören, über fortwährende Lärmbelästigungen, Einhaltung von Grenzabständen, permanenten Schattenwurf bis hin zu Gerüchen und Dämpfen. Derartige Beeinträchtigungen dürfen Sie in der Nutzung Ihres Grundstücks nicht unrechtmässig einschränken.

Die Anwälte von BAT beraten Sie mit ihrer Erfahrung aus jahrelanger Praxis im privaten sowie öffentlichen Baurecht. Wir unterstützen Sie dabei, übermässige Einwirkungen vom Nachbargrundstück zu bekämpfen. Oder wir helfen Ihnen, ungerechtfertigte Forderungen Ihrer Nachbarn abzuwehren.

Als Nachbar sind Sie nicht nur privatrechtlich geschützt. Beginnend mit der Erlangung der baurechtlichen Entscheide von der Baubehörde begleiten wir Sie im Kampf gegen die Bauvorhaben Ihrer Nachbarn. Denn im öffentlichen Baurecht gilt es, die Baubewilligung binnen einer kurzen Frist beim Baurekursgericht anzufechten. Während dieses Prozesses stehen wir Ihnen mit individuellen und kreativen Lösungsansätzen zur Seite, um Ihre privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche als Nachbar zu wahren.

Gerne kämpfen wir uns mit Ihnen auch prozessual durch sämtliche Instanzen. Dabei verfügen wir auch über fundiertes Wissen im Zusammenhang mit Spezialerlassen wie etwa dem Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch. So finden wir jedes noch so kleine Schlupfloch, um Ihre Rechte als Nachbar wahren zu können. Auch im öffentlichen Recht sind wir für Sie prozessierend da. Über die Anfechtung des Urteils des Baurekursgerichts vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bis hin zum Bundesgericht als letzte Instanz stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Für eine unverbindliche Erstberatung rufen Sie uns jetzt an oder besuchen Sie uns in unserem Büro in der Zürcher Innenstadt. Unsere Kontaktinformation finden sie hier.

+41 21 533 57 70

info@bat-law.com

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