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Immobilienrecht

Immobilienrecht – Ihr Ansprechpartner für Immobilien

Die Anwälte von BAT beraten Sie umfassend zu Problematiken rund um das Immobilienrecht 615-544-6516 , sowie zu Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts.

Unsere Anwälte

Alle unsere Anwälte bei BAT sind im Immobilienrecht sowie im privaten und öffentlichen Baurecht angesiedelt und verfügen auf Grund langjähriger Praxiserfahrung über ein fundamentiertes Wissen rund um die Immobilie. Zudem halten unsere Anwälte Vorträge und Seminare im Bau- und Immobilienrecht und veröffentlichen regelmässig Publikationen in diesem Bereich. Des Weiteren sammeln unsere Anwälte auf Grund ihrer Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglieder für Unternehmen, die im Immobilienbereich tätig sind, stets neue und wertvolle Erfahrung in der Praxis.

Ob lediglich in beratender Funktion oder auch im Prozess, mit uns treffen Sie die richtige Wahl, wenn es um Immobilien geht.

Ihre Immobilie

Sie wollen ein Bauwerk erstellen oder eine Immobilie erwerben bzw. veräussern? Egal ob Sie Käufer, Verkäufer, Bauherr, Unternehmer, Besteller, Architekt oder sonstiger Planer einer Immobilie sind, wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie!

Es gilt dabei nämlich viele Details zu berücksichtigen. Wir von BAT bieten Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung, um genau Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Ob es sich dabei um die Prüfung bzw. Erstellung von Kauf- oder Werkverträgen handelt oder die Beratung rund um Werkmängel – wir bieten die optimale Beratung. Gerade Mängelrechte sind im Immobilienrecht an kurze Fristen gebunden und bedürfen zu ihrer Wahrung einer schnellen und sauberen juristischen Aufarbeitung. Unsere Fachanwälte tun genau dies für Sie und kennen sich auch bestens mit den engen Verknüpfungen des Regelwerks der SIA aus.

Auch mit Rechtsgebieten, die eng mit dem Immobilienrecht verknüpft sind, wie etwa dem Sachenrecht, wissen unsere Experten bestens umzugehen. Dementsprechend beraten wir Sie auch mit Dienstbarkeiten, wie beispielsweise Wegerechten, oder dem Stockwerkeigentum. Zudem helfen wir Ihnen auch, ein Vorkaufsrecht oder ein Bauhandwerkerpfandrecht zu begründen oder durchzusetzen.

Nehmen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Sie können uns auch gerne für eine Beratung in unserem Büro in Zürich besuchen.

+41 44 533 55 00

info@bat-law.ch

Am Schanzengraben 23, 8002 Zürich

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