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Betreibung

Betreibung – Forderungen durchsetzen

Sie wollen Forderungen durchsetzen oder abwehren? Die Anwälte von BAT unterstützen Sie beratend und prozessual rund um die Betreibung von Geldforderungen. 

Das Betreibungsverfahren

Ein normales Betreibungsverfahren läuft grundsätzlich immer gleich ab. Zunächst muss der Gläubiger, der eine Forderung durchsetzen will, die Betreibung einleiten. Dafür muss er sein Betreibungsbegehren mit Hilfe eines Formulars beim Betreibungsamt einreichen. Daraufhin wird dem Schuldner, ohne inhaltliche Prüfung des Begehrens, ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt zugestellt. Ist dies geschehen, bestehen drei verschiedene Möglichkeiten.

Wenn der Schuldner den Zahlungsbefehl akzeptiert und die Forderung begleicht, stellt das Betreibungsamt das Verfahren ein. Der Schuldner kann aber die Forderung auch bestreiten und Rechtsvorschlag erheben.

Bestreitet der Schuldner die Forderung des Gläubigers, kann der Gläubiger Rechtsöffnung verlangen oder einen ordentlichen Prozess einleiten. Beides hat zum Ziel, den Rechtsvorschlag zu beseitigen. Leitet der Gläubiger einen Prozess ein, überprüft das Gericht die Forderung umfassend. Bei der Rechtsöffnung handelt es sich hingegen um ein juristisches Kurzverfahren. Dort prüft das Gericht lediglich, ob der Gläubiger zur Betreibung seiner Forderungen über ein eindeutiges schriftliches Schuldanerkenntnis oder ein vollstreckbares Urteil verfügt. Gleichzeitig prüft das Gericht auch Einwände des Schuldners gegen das Schuldanerkenntnis oder das Urteil. Kann die Sachlage nicht in diesem beschränkten Rahmen der Rechtsöffnung geklärt werden 615-544-7507 , kommt es zum ordentlichen Prozess.

Sofern der Gläubiger im Rechtsöffnungsverfahren oder im ordentlichen Prozess obsiegt, schreitet das Betreibungsamt bei einer Betreibung auf Pfändung zur Pfändung des schuldnerischen Vermögens.

Wie wir Ihnen helfen

Die Anwälte von BAT betreuen sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Betreibungsverfahren. Wir helfen Ihnen, eine Betreibung einzuleiten, indem wir mit Ihnen das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt einreichen. Auch sind wir Ihnen bei der Abwehr von Betreibungsbegehren behilflich.

Auch während eines Rechtsöffnungsverfahrens oder eines ordentlichen Prozesses unterstützen wir Sie beratend und prozessual, damit Sie Ihre Forderung erfolgreich durchsetzen oder abwehren können!

Kontaktieren Sie uns jetzt hier!

+41 44 533 55 00

info@bat-law.ch

Am Schanzengraben 23, 8002 Zürich

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