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Baumängel

Baumängel – Wir helfen Ihnen

In der heutigen Zeit ist Effizienz und Schnelligkeit ein wesentlicher Faktor. Dies gilt zweifelsohne auch für den Bau von Gebäuden. Allerdings bringt dies unweigerlich mit sich, dass auch beim Bau von Gebäuden immer wieder Mängel auftreten. Aber was sind eigentlich Ihre Möglichkeiten, wenn solche Baumängel bei Ihnen auftreten? BAT bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung bis hin zur Prozessführung 615-544-5277 , um Ihren Baumangel zu beheben.

Baumängel sind aufgetreten – und nun?

Als Bauherr steht man oft vor dem Problem, dass nach Abschluss der Bauarbeiten etwas an der Immobilie nicht so ist, wie man sich das selbst vorgestellt hat. Dies können entweder ganz gravierende Abweichungen vom vereinbarten Beschaffenheitszustand darstellen oder aber auch nur Kleinigkeiten. Was sind nun Ihre Möglichkeiten? Sie können zunächst eine Beseitigung der Baumängel von Ihrem Auftragnehmer verlangen. Aber wie viel Zeit hat der Auftragnehmer, um diesen Mangel zu beheben und was passiert, wenn er eine Mangelbeseitigung verweigert?

Die Anwälte von BAT beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten rechtlich gegen den Auftragnehmer vorzugehen. Sei es eine Ersatzvornahme oder eine Minderung des Preises, wir finden eine Lösung, mit Ihren Baumängeln umzugehen.

Baumängel erst nach Abnahme des Gebäudes

Entdecken Sie erst nach der gemeinsamen Abnahme Ihres Gebäudes mit Ihrem Auftragnehmer einen Baumangel? Auch bei solchen Baumängeln haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gegen den Auftragnehmer durchzusetzen. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Entdeckung und die Beweislage an. Haben Sie noch Anspruch auf Ihre gesetzliche Gewährleistung? Sind Sie in der Pflicht, die Mängel zu beweisen? Gerne helfen wir Ihnen auch hierbei!

Neue Schäden durch schlampigen Bau

Es sind Ihnen Schäden an Eigentum oder Gesundheit entstanden, die durch eine ungenügende Arbeit an Ihrem Gebäude verursacht wurden? Oft entstehen solche Schäden durch Schimmel, auf Grund schlechter Dämmung oder ähnlichem. Auch bei sogenannten Mangelfolgeschäden helfen wir von BAT gerne, Ihre Rechte durchzusetzen!

+41 44 533 55 00

info@bat-law.ch

Am Schanzengraben 23, 8002 Zürich

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