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Bau- und Immobilienrecht

Konform: Keine Regel ohne Ausnahme

Als Bauanwälte verfügen wir über langjährige Erfahrung, verfassen auf dem Gebiet des Bau- bzw. Immobilienrechts regelmässig Publikationen und halten Vorträge und Seminare. Zudem sind wir als Verwaltungsratsmitglieder von Gesellschaften im Immobilienbereich tätig.

Lassen Sie Fristen nicht verstreichen.

Ob Gesuche oder Mängelrechte, wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Rufen Sie uns an, ein erstes Gespräch ist selbstverständlich stets unverbindlich und kostenlos.

DAS ÖFFENTLICHE BAURECHT

Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bauherren respektive Immobilieneigentümern und staatlichen Institutionen oder der Allgemeinheit.

Neben der beratenden Tätigkeit führen wir schweizweit Prozesse und vertreten Mandanten vor sämtlichen Behörden. Dabei geht es beispielsweise um das Ergreifen oder die Abwehr von Baueinsprachen oder Baurekursen. Zu unseren Klienten im Bereich des öffentlichen Baurechts gehören etwa Bauherren, Nachbarn von Bauvorhaben sowie das Gemeinwesen.

Bereiche des öffentlichen Baurechts

  • Baupolizeirecht (Baubewilligungen)
  • Raumplanungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Umweltrecht (z. B. Lärm [Restaurants, Flughafen Zürich usw.], Altlasten, Mobilfunk, Parkplätze, Umweltverträglichkeitsprüfungen)
  • Lex Koller (Erwerb von Grundstücken durch ausländische Staatsangehörige)
  • Zweitwohnungen
notizen
Das private Baurecht bzw. Immobilienrecht

DAS PRIVATE BAURECHT BZW. IMMOBILIENRECHT 

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen. Insbesondere Fragen zur Erstellung eines Bauwerks, zu Erwerb und Veräusserung von Immobilien respektive von Grundstücken treten in den Vordergrund. Das private Baurecht ist häufig eng mit dem Regelwerk des SIA (z. B. SIA-Norm 118, SIA Ordnungen 102/103) verknüpft.

Zu unseren Dienstleistungen gehören etwa die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen, die Beratung zum Thema Werkmängel, Haftung und weitere baurechtliche Belange sowie die Prozessführung bei einem Gerichtsfall. Wir beraten und vertreten Bauherren, Besteller, Unternehmer (Handwerker), Architekten und Planer sowie Käufer und Verkäufer von Immobilien.

Bereiche des privaten Baurechts

  • Auftragsrecht
  • Werkvertragsrecht (z. B. Fragen rund um Mängelrechte)
  • Sachenrecht ( z. B. Dienstbarkeiten wie Näherbaurecht, Fuss- und Fahrwegrechte, Baurecht)
  • Stockwerkeigentum
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Nachbarschaftsrecht (Lärm, Geruch etc.)
  • Pflanzen
  • Grundstückkauf

+41 44 533 55 00

info@bat-law.ch

Am Schanzengraben 23, 8002 Zürich

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