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Altlasten

Ihr Experte in Sachen Altlasten

Im Umweltrecht spielen in der heutigen Zeit Altlasten eine immer grössere Rolle. Man kann nie genau wissen, wo Grund und Boden davon betroffen sind. Durch die Belastung entstehen oftmals beim Bau auf belasteten Grundstücken rechtliche Problematiken. Die Anwälte von Borghi Adler Tönz AG Rechtsanwälte wissen damit umzugehen.

Was sind Altlasten?

Aus umweltrechtlicher Sicht werden unter Altlasten belastete Standorte bezeichnet, die sanierungsbedürftig sind. Man kann von Umweltschäden sprechen. Sie weisen nicht mehr eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualität auf, da sich ihre Beschaffenheit durch eine Belastung verändert hat. Dies ist in der Regel auf menschliche Benutzung zurückzuführen, auf Grund derer sich das Grundwasser oder das Erdreich in gesundheits- oder umweltgefährdender Weise verändert. Oftmals sind solche Belastungen an Orten aufzufinden, an denen Abfälle beseitigt, gelagert oder bearbeitet wurden wie etwa Mülldeponien. Das gilt auch für Grundstücke mit ehemaligen Lagerungen von umweltgefährdenden Stoffen – solche stillgelegten Anlagen können ebenfalls kontaminiert sein. Gleiches gilt für Grundstücke 615-544-3391 , auf welchen sich Unfälle mit umweltgefährdeten Materialien und Stoffen ereignet haben. Sie werden als sogenannte Altlastenstandorte bezeichnet.

Bodensanierung

Im Zusammenhang mit Sanierungen von betroffenen Flächen bzw. Grundstücken mit Altlasten sind das Umwelt- bzw. das Bodenschutzrecht im weiteren Sinn (Altlasten-Verordnung) massgeblich. Für eine erfolgreiche Sanierung müssen strikte Vorschriften eingehalten werden. Auch etwaige Kontaminationsprüfungen unterliegen strikten Vorschriften. Zudem sind häufig auch weitere Vorschriften wie etwa des Bau- und Abfallrechts oder des Immissionsschutzes zu beachten.

Die Anwälte von BAT haben jahrelange Erfahrung mit der Sanierung belasteter Grundstücke und haben gelernt, mit dem komplexen Konstrukt der verschiedenen Rechtsgebiete umzugehen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung mit massgeschneiderten Lösungswegen an, sodass Sie Ihr Grundstück von Altlasten und anderen Belastungen befreien können.

Baurechtliche Probleme

Es können sich allerdings auch andere Probleme bei der Bebauung von Grundstücken, auf denen umweltrechtliche Belastungen existieren, ergeben. Wir helfen Ihnen bereits im Vorhinein – zum Beispiel bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bei bereits gekauften Grundstücken, auf denen Altlasten auftreten, kann der Bau durch diese Mangelbehaftung um ein Vielfaches teurer werden. Durch solche Mängel entstehen unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche. Wir von BAT helfen Ihnen beratend und prozessual bei der Durchsetzung solcher Ansprüche, damit Ihr Grundstückserwerb nicht zum Alptraum wird.

 

+41 44 533 55 00

info@bat-law.ch

Am Schanzengraben 23, 8002 Zürich

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